Ihr Erfolg ist unser Ziel – jetzt anrufen:   09721 / 53 33 13-10    |    info@kanzlei-fachanwaelte.de

CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH fordert Vermittlungsgebühren der Excalibur Tatarelis & Partner KG

Die CCC mbH fordert aus abgetretenem Recht Vermittlungsgebühren aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung, die ursprünglich zwischen der Excalibur KG und den Anlegern vor vielen Jahren abgeschlossen wurde.

Jetzt teilen:

In der Vermittlungsgebührenvereinbarung wurde eine hohe prozentuale Vermittlungsgebühr bezogen auf die Anlagesumme für die Vermittlung einer formgebundenen Lebens- und Rentenversicherung in Ansatz gebracht. Den Versicherungsnehmern wird eine Zahlung dieser Provision mit monatlichen Raten, zahlbar über 60 Monaten aufgebürdet.

Für den Fall, dass die Versicherung, der Hauptvertrag aufgelöst wird, wird dennoch die gesamte Vermittlungsgebühr/Provision für die Vermittlung der Versicherungen verlangt.

Es kann somit zu Konstellationen kommen, in welchen die Versicherungsnehmer nach wenigen Monaten ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung kündigen bzw. auflösen, und dennoch zu  Zahlung von exorbitanten Vermittlungsgebühren in Anspruch genommen werden.

Unsere Mandantschaft wurde nach Jahren der Auflösung des Versicherungsvertrages gerichtlich auf Zahlung der gesamten Vermittlungsgebühr, nach Abzug des Rückkaufwerts aus der Versicherung und nach Abzug der bereits geleisteten Zahlungen, verklagt.

Wir haben zahlreiche Einwände für unsere Mandanten erhoben und Willenserklärungen, die auch im Nachhinein auf Beendigung des Vertrages gerichtet sind mit der Möglichkeit der Rückforderung bereits geleisteter Provisionen, ausgesprochen. Zudem haben wir den Einwand der Sittenwidrigkeit erhoben, sowie der Verjährung  und der Verwirkung.

Wir überprüfen diese Verträge unverbindlich und teilen die Erfolgsaussichten hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten mit.

Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, fragen wir dort kostenfrei an.

Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Banken- und Kapitalanlagerecht. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für ihre Mandanten geltend.

Sprechen Sie uns an!

Jetzt Rückruf anfordern

* Pflichtfeld

Weitere Beiträge

Jetzt kontaktieren!

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und erhalten Sie Unterstützung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir kämpfen für Ihr Recht!