Wüstenrot verweigert rückwirkende Gesamtverzinsung bzw. Zinsbonus bei Bausparverträgen
Kunden, die bei der Wüstenrot einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, sollten nicht vorschnell das folgende neuerliche Vorgehen Ihrer Bausparkasse akzeptieren:
Es stellte sich heraus, dass ca. 1 Millionen der verkauften Container nicht existieren.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die P&R Containergesellschaft im Jahr 2018, drohen sämtliche Ansprüche zum Ende des Jahres 2021 zu verjähren.
Es besteht somit die Gefahr, dass nach dem 31.12.2021 keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.
Abgesehen von der Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle, besteht die Möglichkeit, gegen die Vermittler, Berater, Vermittlungs- bzw. Beratungsgesellschaften Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die Anleger hätten in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass das Risiko des Totalverlustes besteht und möglicherweise kein Eigentum an den Containern erworben werden konnte, die sie erworben haben.
Für den Fall, dass die Vermittler nicht über die anlageimmanenten Charakteristika und Risiken aufgeklärt haben, besteht ein Schadensersatzanspruch.
Wir prüfen einzelfallspezifisch, ob die investierten Gelder zurückgeholt werden können bzw. bei den Vermittlern geltend gemacht werden können.
Wir haben bereits Klageverfahren gegen die Berater der P&R Container geführt und es konnte zudem eine gütliche Einigung erzielt werden.
Für den Fall, dass die Anleger über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir stets eine kostenfreie Deckungsanfrage.
Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Banken- und Kapitalanlagerecht. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für ihre Mandanten geltend.
* Pflichtfeld
Kunden, die bei der Wüstenrot einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, sollten nicht vorschnell das folgende neuerliche Vorgehen Ihrer Bausparkasse akzeptieren:
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Ihr Fach- und Rechtsanwalt Schweinfurt – Kanzlei Jordan / Dr. Auffermann / Dr. Löffler