Mit dem Unterhaltsrecht werden Ansprüche und Pflichten in Bezug auf finanzielle Unterstützung geregelt. So haben Sie beispielsweise einen Unterhaltsanspruch, wenn Sie außerstande sind, selbst für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Andererseits sind Sie gegenüber bestimmten Personen und unter gesonderten Umständen in der Pflicht, Unterhalt zu leisten. Bei einer Trennung bzw. Scheidung fallen oftmals die Begriffe Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. In unserer Kanzlei in Schweinfurt analysieren wir Ihre Rechte und Pflichten und beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall.
Eine Verpflichtung zum Unterhalt besteht in folgenden Konstellationen:
So sind Ehepartner für die Dauer der Ehe zum Familienunterhalt verpflichtet. Lebt das Paar (auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft) getrennt, ist ein Partner abhängig von der Bedürftigkeit des anderen verpflichtet, Trennungsunterhalt zu zahlen. Gleiches gilt bei Scheidungen – hier spricht man vom Ehegattenunterhalt. Des Weiteren besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern. Dies gilt für eheliche Kinder ebenso wie für nicht eheliche.
Wenn Sie einen Anspruch auf Unterhalt geltend machen möchten, muss dieser beim Familiengericht beantragt werden. Vorab gilt es, die rechtlichen Gegebenheiten zu klären. Hierbei sind Verwandte in gerader Linie und Ehegatten auskunftspflichtig. Ziehen Sie in jedem Fall einen Anwalt für Unterhaltsrecht zurate. In Schweinfurt in unserer Kanzlei beraten wir Sie – vereinbaren Sie einen Termin!
Ihr Fach- und Rechtsanwalt Schweinfurt – Kanzlei Jordan / Dr. Auffermann / Dr. Löffler