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Widerruf von Darlehensverträgen beim Autokauf / Autofinanzierung

Verbraucher, die ihren Diesel-PKW oder ein sonstiges Fahrzeug zurückgeben möchten, können ggf. von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mit einem Darlehen des Autohändlers bzw. mit einem von ihm vermittelten Kreditvertrag finanziert wurde.

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EuGH: Kaskadenverweis/Pflichtangaben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteilen vom 26.03.2020 zum Aktenzeichen C-66/19, sowie mit Urteil vom 09.09.2021 zum Aktenzeichen C-33/20, C-155/20 und C-187/20, entschieden, dass bei Autofinanzierungen ein Widerrufsrecht bestehen kann. Das bedeutet, dass sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden können. Der EuGH ist zum Ergebnis gelangt, dass der Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Häufig finden sich auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die den Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB nicht genügen, indem sie den Verbraucher nur unzureichend oder unvollständig aufklären. Zudem können Hinweise zum außerordentlichen Kündigungsrecht fehlerhaft sein oder unvollständige Angaben über das Recht des Kunden zu vorzeitigen Beendigung vorliegen.

Rechtsfolge: Rückerstattung der Darlehensrate gegen Rückgabe des Fahrzeug

Der ausgeübte Widerruf hat zur Folge, dass die gezahlten Darlehensraten Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs rückerstattet werden. Zudem wird die weitere Zinszahlung auf das Darlehen vermieden.

Die Frage, ob und in Welcher Höhe der Käufer Wertersatz leisten muss, kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Wertersatz bedeutet bei einem finanzierten Autokauf und dessen Rückabwicklung, dass jeder gefahrenem Kilometer ein Betrag angesetzt wird, der dem Verkäufer erstattet werden muss.

Wir überprüfen Ihre Darlehensverträge dahingehend, ob ein Widerrufsrecht in Betracht kommt. Sollte ein Kaskadenverweis schriftlich im Vertrag aufgenommen worden sein, kann es sein, dass auch nach Ablauf der im Vertrag genannten Frist ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht ausgeübt werden kann.


Wir überprüfen Ihre Verträge und teilen Ihnen die Erfolgsaussichten hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten mit. Für den Fall, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie kostenfrei eine Kostendeckungsschutzanfrage.

Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Bankenrechts und ist schwerpunktmäßig auch im Kapitalanlagerecht tätig. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für Sie geltend.

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