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Erfolg gegen die Vienna Life Lebensversicherung AG: Urteil zugunsten unserer Mandanten

Wir haben ein positives Urteil gegen die Vienna Life Lebensversicherung AG erstritten, in welchem unserer Mandantschaft der Differenzbetrag aus dem seitens der Vienna Life Lebensversicherungs-AG tatsächlich ausbezahltem Betrag bzw. dem Rückkaufswert, und dem zugesagte Kapitalerhalt von 100 % zugesprochen wurde.

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Anlageform

Streitgegenständlich war in diesem Verfahren eine formgebundenen Risikolebensversicherung. Unsere Mandantschaft beantragte bei der Vienna Life den Abschluss einer Lebensversicherung des Typs „Selecta 2000 F3E” in Form einer Lebensversicherung mit Vermögensverwaltung auf unbestimmte Zeit. Als Anlagestrategie war die Variante „Auventas Life Hedge Fund Note Series III” vorgesehen.

Der Berater vermittelte Versicherungen für die Telis Finanz AG.

Im Übrigen ist die Art oder Variante der Anlage irrelevant. Maßgeblich ist, ob im Einzelfall schriftliche Unterlagen vorliegen, die den Kapitalschutz versprechen oder mündliche Garantien der Berater zum Kapitalerhalt erklärt wurden.

Falsche Schulung der Berater

Der Berater wurde als Zeuge bei Gericht vernommen und bestätigte, dass die Vermittler selbst davon ausgingen, dass die Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit mindestens das eingesetzte Kapital umfasst. Dies wurde uns von weiteren Beratern gleichermaßen zugetragen und bestätigt.

Die Berater wurden offenbar dahingehend geschult, dem Kunden eine Kapitalgarantie von mindestens 100 % des eingesetzten Vermögens zu versprechen.

Teilweise wurde unseren Mandanten durch die Vermittler sogar versprochen, dass sie 105 % bezogen auf das eingesetzte Kapital erhalten.

Beendigung der Versicherung

 Nach Ablauf der Versicherung zahlt die Vienna Life Lebensversicherung AG lediglich den sogenannten Rückkaufswert, der weit unter 100 % des eingezahlten Vermögens liegt.


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Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Bankenrechts und ist schwerpunktmäßig auch im Kapitalanlagerecht tätig. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für Sie geltend.

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