Wüstenrot verweigert rückwirkende Gesamtverzinsung bzw. Zinsbonus bei Bausparverträgen
Kunden, die bei der Wüstenrot einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, sollten nicht vorschnell das folgende neuerliche Vorgehen Ihrer Bausparkasse akzeptieren:
Streitgegenständlich war in diesem Verfahren eine formgebundenen Risikolebensversicherung. Unsere Mandantschaft beantragte bei der Vienna Life den Abschluss einer Lebensversicherung des Typs „Selecta 2000 F3E” in Form einer Lebensversicherung mit Vermögensverwaltung auf unbestimmte Zeit. Als Anlagestrategie war die Variante „Auventas Life Hedge Fund Note Series III” vorgesehen.
Der Berater vermittelte Versicherungen für die Telis Finanz AG.
Im Übrigen ist die Art oder Variante der Anlage irrelevant. Maßgeblich ist, ob im Einzelfall schriftliche Unterlagen vorliegen, die den Kapitalschutz versprechen oder mündliche Garantien der Berater zum Kapitalerhalt erklärt wurden.
Der Berater wurde als Zeuge bei Gericht vernommen und bestätigte, dass die Vermittler selbst davon ausgingen, dass die Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit mindestens das eingesetzte Kapital umfasst. Dies wurde uns von weiteren Beratern gleichermaßen zugetragen und bestätigt.
Die Berater wurden offenbar dahingehend geschult, dem Kunden eine Kapitalgarantie von mindestens 100 % des eingesetzten Vermögens zu versprechen.
Teilweise wurde unseren Mandanten durch die Vermittler sogar versprochen, dass sie 105 % bezogen auf das eingesetzte Kapital erhalten.
Nach Ablauf der Versicherung zahlt die Vienna Life Lebensversicherung AG lediglich den sogenannten Rückkaufswert, der weit unter 100 % des eingezahlten Vermögens liegt.
Lassen Sie Ihre Ansprüche durch unsere Kanzlei überprüfen!
Wir überprüfen Ihre Verträge und teilen Ihnen die Erfolgsaussichten hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten mit. Für den Fall, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie kostenfrei eine Kostendeckungsschutzanfrage.
Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Bankenrechts und ist schwerpunktmäßig auch im Kapitalanlagerecht tätig. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für Sie geltend.
* Pflichtfeld
Kunden, die bei der Wüstenrot einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, sollten nicht vorschnell das folgende neuerliche Vorgehen Ihrer Bausparkasse akzeptieren:
Verbraucher, die ihren Diesel-PKW oder ein sonstiges Fahrzeug zurückgeben möchten, können ggf. von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mit einem Darlehen
Der Bundesgerichtshof hat am 06.10.2021 zum Az. XI ZR 234/20 in wesentlichen Punkten zugunsten der im Rahmen einer sogenannten Musterfeststellungsklage klagenden Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse
Ihr Fach- und Rechtsanwalt Schweinfurt – Kanzlei Jordan / Dr. Auffermann / Dr. Löffler