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Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg (Prämiensparen flexibel)

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. In diesem Verfahren begehrt sie feststellen zu lassen, dass ein Kündigungsrecht der Sparkasse bei Verträgen ausgeschlossen ist, die die Formulierung „FJ” für Folgejahre beinhaltet.

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Zahlreiche Sparkassen der Regionen in Franken haben identische Formulierungen bei Abschluss von Prämiensparverträgen verwendet.

Unabhängig von einem Anspruch auf Nachzahlung von Zinsen, den wir bereits zahlreich sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich durchgesetzt haben können Sparer, deren Prämiensparvertrag ebenfalls gekündigt wurde, individuell von einer positiven Entscheidung der Musterfeststellungsklage profitieren.

Die Kunden der Sparkasse sollten prüfen lassen, ob auch nach erfolgter Auflösung des Prämiensparvertrages durchsetzbare Ansprüche bestehen.

Für eine solche Überprüfung stehen wir unverbindlich zur Verfügung. Bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung und Kostenübernahme durch diese, was wir stets kostenlos anfragen, kann eine einzelfallspezifische rechtliche Beratung erfolgen, ohne einem Massenverfahren teilnehmen zu müssen.

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